Kurortgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten gehört zu den Aufgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, und Gesundheit. Nach den Bestimmungen des Kurortgesetzes können Städte und Gemeinden einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort stellen. Dazu sind je nach angestrebter Artbezeichnung (Heilbad, Luftkurort, Seebad etc.) bestimmte Anforderungen zu erfüllen, die im Kurortgesetz MV festgelegt sind. 

In Mecklenburg-Vorpommern haben bisher 70 Städte und Gemeinden eine staatliche Anerkennung nach dem Kurortgesetz erhalten. Davon wurden zwei als Heilbad, sieben als Seeheilbad, drei als Luftkurort, zwei als Kneipp-Kurort, 26 als Seebad und 31 als Erholungsort prädikatisiert. Bad Sülze ist ein Ort mit Peloidkurbetrieb. Zwei Gemeinden tragen mehr als ein Prädikat, wie z. B. Göhren auf der Insel Rügen und die Feldberger Seenlandschaft. Göhren ist sowohl Seebad als auch ein Kneipp-Kurort. Die Feldberger Seenlandschaft trägt den Titel Kneipp-Kurort und Erholungsort.


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