a) Verfügbarkeit natürlicher, wissenschaftlich anerkannter und durch Erfahrung kurmäßig bewährter Heilmittel des Bodens,
b) mindestens eine Praxis eines Badearztes,
c) klimatische Eigenschaften und eine Luftqualität, die gemäß meteorologischen und lufthygienischen Standards überwacht werden und die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen,
d) Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Heilmittel,
e) Kurpark, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Spiel-, Sport- und Liegewiesen sowie Waldanlagen mit gekennzeichnetem Wegenetz für Terrainkuren,
f) während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens eines Diätassistenten,
g) Kommunikations- und Informationseinrichtung.
Quelle: Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz)
Orte: Bad Doberan, Waren (Müritz)