a) verschiedenartige Einrichtungen zur Durchführung von wissenschaftlich anerkannten hydrotherapeutischen Kuren, insbesondere nach Kneipp, in mindestens drei Kurbetrieben mit stationärem Anteil,
b) wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität, die überwacht werden,
c) mindestens eine Praxis eines Badearztes,
d) Betreuung durch Physiotherapeuten, Krankengymnasten oder Personen mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister",
e) Kurpark, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Spiel-, Sport- und Liegewiesen sowie Waldanlagen mit gekennzeichnetem Wegenetz für Terrainkuren,
f) während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens eines Diätassistenten.