Bäder-Verkaufsverordnung für Mecklenburg-Vorpommern

Die neue Bäderregelung ist am 15. April 2019 in Kraft getreten. Die aktuelle Bäderregelung gilt bis zum 14. April 2024. Die Bäderverkaufs-Verordnung mit einer Übersicht über den Geltungsbereich der Orte und Ortsteile steht hier als Download zur Verfügung.

Die Regelung gilt vom 15. April bis 30. Oktober. Sofern Ostern in den Monat März fällt, greift sie bereits am 15. März. Innerhalb dieser Saison können die in § 3 Abs. 2 der Verordnung genannten Orte und Ortsteile Ostersonntag und Pfingstsonntag öffnen. Der Verkauf ist an den Sonntagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. 

Zulässig ist der gewerbliche Verkauf eines typischen touristischen Angebotes, das für diese Orte kennzeichnend ist. Dazu zählt in der Regel der Einzelhandel mit Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Verlagsprodukte, Sportausrüstung und Spielwaren, Bekleidung und Lederwaren, Kleingeräte zur mobilen Kommunikation, kosmetische Erzeugnissen und Körperpflegemittel, Schmuck, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Geschenkartikeln und der Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten. 


Dateien:

  • Bäderverkaufs-Verordnung für Mecklenburg-Vorpommern (PDF, 2,46 MB)
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