Gesetzliche Krankenversicherung: § 40, Abs. 1, SGB V
Bei der ambulanten Rehabilitation werden die komplexen Angebote der medizinischen Rehabilitation wohnortnah durchgeführt. Familienangehörige können bei Bedarf in die Therapie einbezogen werden. Der behandelnde Arzt kann den Rehabilitationsprozess beobachten und anschließend weiter betreuen. Vorteilhaft ist die Arbeitsplatznähe für die berufliche Wiedereingliederung. Zudem ist der Kontakt zu örtlichen Selbsthilfegruppen am Wohnort möglich. Die Rehabilitationseinrichtung sollte nicht weiter als 45 Minuten Fahrtzeit vom Wohnort entfernt sein.
Kosten/Zuzahlung
Die Kosten für die ambulante Rehabilitation trägt die zuständige Krankenversicherung. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von den Zuzahlungen befreit sind, beteiligen sich mit einer Zuzahlung in Höhe von 10 Euro/Tag. Die Zuzahlung ist für längstens 42 Tage zu leisten. In bestimmten Fällen oder bei einer Anschlussrehabilitation ist die Dauer der Zuzahlung auf längstens 28 Tage begrenzt.
Antragstellung
zuständige Krankenversicherung