a) Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein,
b) wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung kurmäßig bewährtes, therapeutisch anwendbares Klima und eine entsprechende Luftqualität, die überwacht werden,
c) mindestens eine Praxis eines Badearztes,
d) Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel,
e) einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird,
f) Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport,
g) während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens eines Diätassistenten,
h) Kommunikations- und Informationseinrichtung.