Bäder-Verkaufsverordnung für Mecklenburg-Vorpommern

Die neue Bäderregelung ist am 28. Februar 2025 in Kraft getreten und steht hier als Download zur Verfügung.

Die Regelung gilt vom 15. März bis 31. Oktober und vom, 17. Dezember bis zum 08. Januar. Der Verkauf ist an Sonn- und Feiertagen für maximal 6 Stunden zwischen 11:30 Uhr und 19.00 Uhr zulässig und gilt für Gemeinden, Gemeindeteile und -zusammenschlüsse (Tourismusregionen), die nach dem Kurortgesetz oder als Welterbestadt anerkannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen. Die Verordnung gilt zunächst für die Orte, die bereits unter die Bäderverkaufsverordnung fielen (siehe Anlage A). Bis Februar 2026 wird nach Maßgabe der Verordnung durch das Wirtschaftsministerium eine Ortsliste erstellt (Berechnung des Tourismusaufkommen). 

Zugelassen ist nur das gewerbliche Feilhalten von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs verschiedener Art, insbesondere Lebens- und Genussmittel, sowie des typisch touristischen Bedarfs.


Dateien:

  • Anlage A, Bäderverkaufsverordnung M-V (PDF, 1,27 MB)
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  • Bäderverkaufs-Verordnung für Mecklenburg-Vorpommern (PDF, 223,57 kB)
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