Die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten gehört zu den Aufgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, und Gesundheit. Nach den Bestimmungen des Kurortgesetzes können Städte und Gemeinden einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort stellen. Dazu sind je nach angestrebter Artbezeichnung (Heilbad, Luftkurort, Seebad etc.) bestimmte Anforderungen zu erfüllen, die im Kurortgesetz MV festgelegt sind.