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für die Legislatur 2021 bis 2026
Der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern wurde 1990 gegründet und hat aktuell 59 Mitglieder. Er ist parteipolitisch unabhängig und der Lobbyverband für die staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorte sowie die Vorsorge- und Rehaeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Als Netzwerker und Multiplikator ist unser Fachverband Verhandlungspartner der Kostenträger und die Schnittstelle zwischen Politik und Kommunen. Unsere Mitgliedsorte verantworten jährlich mehr als 18 Mio. touristisch und gesundheitstouristisch motivierte Übernachtungen und unsere Kliniken mehr als 2 Mio. indikationsbezogene Übernachtungen.
Für den Gesundheitstourismus sind die 70 Kur- und Erholungsorte in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenspiel mit den 59 ortsansässigen Vorsorge- und Rehakliniken von elementarer Bedeutung. Die im Kurortgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgelegten hohen Anforderungen zur Erfüllung des Kurortprädikates sind maßgeblich für die vorgehaltene und zu entwickelnde Infrastruktur der Kur- und Erholungsorte. Bundesweit genormte Voraussetzungen eines Kurortprädikates garantieren die Qualität des Leistungsversprechens und schützen Therapien mit zugelassenen, ortsgebundenen Heilmitteln nach den Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes und Deutschen Tourismusverbandes.
Die 59 Vorsorge- und Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern mit ihren 10.419 Betten (destatis 2021, Berichtsjahr 2019) tragen die Verantwortung für eine effiziente, nachhaltige und verantwortungsvolle Gesundheitsversorgung. Mit ihrer ausgezeichneten Infrastruktur dienen sie darüber hinaus als regionale Versorgungszentren und sind zentrale Treiber der gesundheits-touristischen Entwicklung.
1. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist die Entwicklung eines Tourismusgesetzes festgeschrieben. Die Mitglieder des Bäderverbandes begrüßen Neuregelungen bei Strukturen und Finanzierungsoptionen. Um hochwertigen Gesundheitstourismus auch zukünftig sicherzustellen, bedarf es einer priorisierten Unterstützung der hochprädikatisierten Kurorte. So fordern die Mitglieder des Bäderverbandes von der Politik finanzielle Unterstützung für nicht förderfähige Einmalinvestitionen im Rahmen von Sanierungen zur Gewährleistung von hochwertigen gesundheitstouristischen Angeboten mit ortsgebundenen Heilmitteln. |
2. Die unverwechselbare Natur in unserem Bundesland macht uns zu einer der beliebtesten Destinationen für den Gesundheitstourismus. Der Klima- und Küstenschutz ist insbesondere für unsere Strände von großer Bedeutung. Alle Verantwortlichen im Tourismus sind sich ihrer Verpflichtung im Umgang mit der Natur bewusst. Unsere Strände sind aber auch entscheidende Erlebnisbereiche. So fordern die Mitglieder des Bäderverbandes von der Politik nachhaltige und einheitliche Regelungen im Zusammenhang mit Strandnutzungskonzepten. Nur so können Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit garantiert werden. |
3. Mit dem Urteil vom 03. August 2017 des Bundesfinanzhofes (Marktplatzurteil V R 62/16, https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201710284/) und dem geänderten Umsatzsteuer-Anwendungs-Erlass (www.bundesfinanzministerium.de) steht fest, dass die Kur- und Erholungsorte fortan keine Vorsteuern aus Herstellung und Unterhalt der kostenintensiven kurörtlichen Einrichtungen mehr geltend machen können. Dies bedeutet gravierende Mindereinnahmen der hiervon betroffenen Kurortgemeinden. So fordern die Mitglieder des Bäderverbandes von der Landespolitik, sich auf bundespolitischer Ebene dafür einzusetzen, dass rechtliche Rahmenbedingungen eine wirtschaftliche Gerechtigkeit garantieren. Es muss vermieden werden, dass Kommunen bei Investitionen in die touristische Infrastruktur wesentlich schlechter gestellt sind, als z.B. die Privatwirtschaft. |
4. Die Jahre der Pandemie haben verdeutlicht, welcher Stellenwert den 59 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken mit ihren medizinisch-therapeutischen Kompetenzen zukommt. Als verlässliche Partner der Gesellschaft müssen die vollumfänglichen Angebote der Prävention und der Rehabilitation, auch zukünftig nachhaltig und betriebswirtschaftlich gesichert sein. Die in diesen Bereichen beschäftigten Fachkräfte müssen daher als systemrelevant eingestuft werden. Aufgrund dessen fordern die Mitglieder des Bäderverbandes von der Politik sicherzustellen, dass die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken mit auskömmlichen Pflegesätzen und durchfinanziertem Fachpersonal wirtschaftlich ihren Versorgungsauftrag erfüllen können. |