Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Greifswald befassen sich seit Jahren mit der Rechtmäßigkeit von Kurortsatzungen. Mal ist es das Thema der An- und Abreise von Gästen, dann aber auch der pflichtige Gemeindeanteil für die einheimische Bevölkerung. Die bisher gelebte Praxis der Berechnung des pflichtigen Gemeindeanteils für die staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorte scheint in Gefahr. Drohendes Richterrecht, mit einem deutlich erhöhten Ansatz in der Berechnung, könnte die Kommunen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeiten bringen. Im Nachgang an die richterliche Einschätzung von Ende Oktober 2024 gehen wir mit Experten ins Gespräch.
Wie ist mit der aktuellen Situation umzugehen? Für einen Austausch und Fragen stehen
- Bernd Holz, Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
- Rechtsanwalt Christian Doose-Bruns, Polaris Rechtsanwälte
- Michael Wegener, KUBUS GmbH
- n.n. Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
zur Verfügung.
Veranstaltungsdetails:
Mittwoch, den 27. November 2024, von 13.00 bis 15.00 Uhr
Pentahotel Rostock, Raum nach Ausschilderung,
Schwaansche Straße 6, 18055 Rostock
Parkhinweis:
Bitte nutzen Sie das Parkhaus im Hotel (begrenzt) oder das Parkhaus am Gericht, August-Bebel-Straße 88, 18055 Rostock.